Fachgerechte Bleiabschirmung nach gültiger Verordnung - für Zahnarztpraxen, Ordinationen & Therapiezentren in Wien, Klosterneuburg & Niederösterreich.

Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt, trägt die Betreiberpflicht: Die Strahlenschutzverordnung verlangt bauliche Abschirmungen, die nachweislich dem tatsächlichen Betrieb entsprechen. Für jeden Röntgenraum in Wien und Niederösterreich gilt das gleiche Prinzip - Dosisgrenzwerte in den Nachbarbereichen müssen sicher eingehalten und dokumentiert werden.
Wir setzen diese Anforderungen baulich um: von der Raumlage über Wandaufbauten, Strahlenschutztüren und Sichtfenster bis zu dichten Durchführungen für Leitungen. Ob Ordination in 1010 Wien, Zahnarztpraxis in 1030 Wien oder Therapiezentrum in Klosterneuburg - die Ausführung ist immer auf Abnahme und Gutachten hin geplant.
Kombinieren lässt sich der Strahlenschutz mit einem Praxisumbau ohne Schließung - wir bauen abschnittsweise, während Sie weiter behandeln.
Schildern Sie uns kurz Ihre Röntgeneinrichtung und den Standort - wir melden uns persönlich mit dem nächsten Schritt.

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